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Willkürliche Stadionverbote vermeiden!

12. Juni 2019 Kommentare deaktiviert für Eine geklaute Europa-Saison für ein eingestelltes Verfahren Kölsche Klüngel

Eine geklaute Europa-Saison für ein eingestelltes Verfahren

Am 24. April 2017 brannten FC-Fans anlässlich des Spiels der Amateure gegen Rot-Weiss Essen fünfzehn BAM-zertifizierte bengalische Fackeln ab. Im Nachgang dieses Spiels kontrollierte die Kölner Polizei bis tief in die Nacht 173 Besucher des Franz Kremer Stadions und ermittelte in den kommenden Wochen über 50 vermeintliche Täter und Helfer. Für diese wurden daraufhin beim 1. FC Köln Stadionverbote angeregt und Ermittlungsverfahren wegen verschiedener Delikte eingeleitet. In der darauffolgenden Sommerpause folgte der 1. FC Köln dieser Forderung und sprach für diesen Vorfall über 50 bundesweite Stadionverbote aus.

Hierbei machte die Stadionverbotskommission des 1. FC Köln keinerlei Unterschiede zwischen den Beschuldigten. Jugendliche, die noch nie in Erscheinung getreten waren und denen die (unvermummte) Beihilfe vorgeworfen wurde, erhielten die gleiche Strafe wie Personen, denen das vermeintliche Zünden von Pyrotechnik zur Last gelegt wurde. Es machte zudem keinen Unterschied, ob und wie sich die Personen gegenüber der Stadionverbotskommission des 1. FC Köln äußerten. Alle polizeilich Beschuldigten erhielten seitens des 1. FC Köln ausnahmslos ein einjähriges Stadionverbot und verpassten somit nicht nur die sicherlich besser zu verschmerzenden Abstiegssaison, sondern auch die ersten Heimspiele auf internationaler Bühne seit über zwei Jahrzehnten!

Mittlerweile hat sich auch die chronisch überlastete Kölner Justiz der Sache angenommen, einen Schlussstrich unter die Vorfälle gezogen und alle uns bekannten Verfahren gegen die Zahlung geringer dreistelliger Beträge eingestellt. Interessanterweise variierten die Zahlungsmodalitäten zu Gunsten der vermeintlichen Haupttäter, die weniger zahlen mussten, als Personen, die als vermeintliche Helfer beschuldigt wurden. Kein vermeintlicher Täter konnte überführt werden und keine Person wurde von einem ordentlichen Gericht verurteilt. Lediglich die Stadionverbotskommission des 1. FC Köln sprach ihr individuelles Urteil aus und sperrte über 50 Personen in der wichtigsten Saison der jüngsten Vereinsgeschichte aus!

Was von diesem Abend im April 2017 hängen bleibt, ist neben den schön anzusehenden Bildern, das große Misstrauen vieler, gerade jüngerer FC-Fans gegenüber der Stadionverbotskommission und der Kölner Polizei.

Wir als Kölscher Klüngel fordern weiterhin Stadionverbote, wenn überhaupt, erst nach einer rechtskräftigen Verurteilung und somit bewiesener Schuld auszusprechen, um niemanden zu Unrecht auszusperren und – wie in diesem Fall – einer einzigartigen Saison zu berauben, von welcher man gerne seinen Enkelkindern erzählt hätte. Gleichzeitig fordern wir die Stadionverbotskomission des 1. FC Köln auf, ihrer sozialen Verantwortung gerecht zu werden und Stadionverbote nicht nach dem Gießkannenprinzip, sondern nach ausführlicher individueller Sozialprognose und Berücksichtigung der Vorgeschichte auszusprechen.