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Rückblick Mitgliederversammlung des 1. Fußball-Club Köln 01/07 e. V.

4. Oktober 2018 Kommentare deaktiviert für Mitgliederversammlung des 1. FC Köln am 10. Oktober 2018 Allgemein

Mitgliederversammlung des 1. FC Köln am 10. Oktober 2018

Gips-Geißbock vor Redner*innenpult auf Mitgliederversammlung

Am 10. Oktober um 18:30 Uhr (Einlass Umlauf 17:00 Uhr/ Einlass Halle 18:00 Uhr) findet die Mitgliederversammlung des 1. Fußball-Club Köln 01/07 e.V. in der KölnArena statt. Hiermit rufen wir alle Mitglieder des FC dazu auf, Ihre demokratischen Rechte wahrzunehmen und an der Versammlung teilzunehmen.

Aufgrund der Tagesordnung ist davon auszugehen, dass die Versammlung bis weit nach Mitternacht dauern wird. Darauf sollten sich alle Mitglieder einstellen. Die beiden wesentlichen Tagesordnungspunkte umfassen die Wahl des Mitgliederrates sowie vier Anträge zur Änderung der Satzung.

Insgesamt kandidieren 41 Mitglieder für die Wahl des Mitgliederrates. Nach der Vorstellung aller Kandidatinnen und Kandidaten haben die anwesenden Mitglieder die Möglichkeit zur Stimmabgabe. Das Verfahren ist dabei wie folgt geregelt:

Für jede Kandidatin und jeden Kandidaten kann mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ gestimmt werden. Bei der Auszählung wird zunächst festgestellt, wie viele Kandidatinnen und Kandidaten mehr Ja- als Nein-Stimmen erhalten haben. Sofern mehr als 15 Kandidatinnen und Kandidaten dieses Kriterium erfüllen, gelten die 15 Kandidatinnen und Kandidaten mit dem besten Verhältnis von Ja- zu Nein-Stimmen als gewählt. Sofern weniger als 15 Kandidatinnen und Kandidaten mehr Ja- als Nein-Stimmen erhalten, besteht der Mitgliederrat nach der Wahl aus weniger als 15 Personen.

Um eine fundierte Entscheidung darüber zu treffen, welche Kandidatinnen und Kandidaten die eigenen Positionen vertreten, empfehlen wir neben den Vorstellungen im Mitgliederbereich der FC-Homepage, die Fragebögen des Fanzines „effzeh.com“ und der Mitgliederinitiative „100% FC – Dein Verein“.

Auf Grundlage dieser Information sollte sich jedes Mitglied vorab ein Bild von den Standpunkten der einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten machen können. Eine Wahlempfehlung unserseits wird es nicht geben.

Zu den Anträgen auf Satzungsänderung geben wir hingegen klare Empfehlungen ab:

  1. Antrag des Vorstands (Ablehnung)

Den Satzungsänderungsantrag des Vorstands lehnen wir ab. Wir halten die Änderungen für überflüssig und die Verkürzung der Frist, in der der Mitgliederrat einen Vorstand zur Wahl vorschlagen kann, für unverhältnismäßig.

 

  1. Antrag von Patrick Appe (Zustimmung)

Der Antrag von Patrick Appe sieht vor, dass niemand, der eine vergütete Tätigkeit für den Verein ausübt, Mitglied eines Kontroll- und/oder Vertretungsorgans sein kann. Die Vergangenheit hat leider gezeigt, dass eben solche Mitglieder in einem gewissen Abhängigkeitsverhältnis stehen und den Interessen eines Kontrollorgans damit schaden. Wir rufen demnach zur Unterstützung des Antrags auf, um so etwas in Zukunft zu vermeiden.

 

  1. Antrag von Marc Hillesheim (Zustimmung)

Der Antrag von Marc Hillesheim sieht vor, dass Mitglieder keine Geschenke mehr für die Ausübung von Mitgliedschaftsrechten (z.B. Teilnahme an der Mitgliederversammlung) erhalten. Wir unterstützen diesen Antrag ausdrücklich, da wir hinter dieser Praxis den Versuch der unzulässigen Beeinflussung der Mitgliedschaft sehen. Für uns ist es eine Ehre unsere demokratischen Rechte wahrzunehmen und dementsprechend lehnen wir eine Belohnung dafür ab.

 

  1. Antrag von Friedhelm Henze und Michael Tuchscherer (Zustimmung)

Der Antrag von Friedhelm Henze und Michael Tuchscherer sieht eine Klarstellung vor, dass sich die Kontrollfunktion des Mitgliederrates auch auf die KGaA bezieht. Für uns bedarf es dieser Klarstellung nicht, da dies bereits nach der derzeitigen Satzung klar ist. Trotzdem werden wir den Antrag unterstützen, um auszudrücken, dass wir eine Kontrolle des Vorstands insbesondere hinsichtlich der KGaA als notwendig erachten.

 

Abschließend rufen wir jedes Mitglied dazu auf, sich selbst intensiv mit den Kandidaten sowie den Anträgen auseinander zu setzen und von seinem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Die Mitgliederversammlung ist die höchste Instanz unseres Vereins und demokratische Strukturen müssen mit Leben gefüllt werden. Wir sehen uns am 10. Oktober!