Niedersachsens New Economy

Von Mäzenen und Alleinherrschern

29. März 2015 Comments (0) Volkssport Fußball

Wer nicht ausgliedert, verliert?!?

Während die Meisterfrage in der Bundesliga so gut wie entschieden ist, ist es einmal mehr der Abstiegskampf, der für Spannung in der Liga sorgt. Besonders bedrohlich ist die Situation für den VfB Stuttgart. Der württembergische Traditionsverein ist Gründungsmitglied der Bundesliga und konnte sogar 2007 noch die Deutsche Meisterschaft gewinnen. Die Realität heißt allerdings Platz 18. Bereits in den letzten Jahren mussten sich die Stuttgarter verstärkt mit den unteren Tabellenregionen beschäftigen.

Ein Grund für diese sportliche Fehlentwicklung wurde zunehmend auch in der Organisationsform des Vereins gesehen. Der Verein ist nämlich noch tatsächlich ein eingetragener Verein. Die Funktionäre des VfB wurden nicht müde zu betonen, dass der Vereinsstatus hinderlich ist für eine positive Entwicklung der sportlichen Situation. Der ursprüngliche Plan war eine Ausgliederung im Frühjahr dieses Jahres. Allerdings wäre für diesen Schritt die Zustimmung der Mitglieder im Rahmen einer Mitgliederversammlung nötig gewesen. Aufgrund der Unzufriedenheit bedingt durch die sportliche Tristesse waren sich die Verantwortlichen dieser Zustimmung nicht mehr sicher und haben die Entscheidung über eine Ausgliederung zunächst verschoben.

Oftmals wird mit solchen „zukunftsweisenden“ Entscheidungen nämlich auch das persönliche Schicksal verbunden, daher ist der Schritt durchaus nachvollziehbar. Die persönliche Ebene ist ohnehin nicht zu vernachlässigen. In jeder Struktur handeln schließlich Menschen mit denen der Erfolg der Organisation steht und fällt. Selbstverständlich gibt es auch berechtigte Argumente für die Ausgliederung des Spielbetriebs aus dem Gesamtverein. Haftungs- und steuerrechtliche Fragen erschweren die Rahmenbedingungen für eingetragene Vereine im Bundesligazirkus. Fußballvereine sind mittlerweile Unternehmen, und solche Unternehmen lassen sich nur schwerlich mit denselben Vorgaben wie für den örtlichen Taubenzuchtverein führen.

Allerdings steht ein anderes Argument für die Ausgliederung oftmals im Vordergrund, und zwar die Vergrößerung der finanziellen Möglichkeiten. Die Bildung einer Kapitalgesellschaft für den Spielbetrieb bietet die Möglichkeit, Anteile an dieser Gesellschaft zu veräußern. In der Argumentation für eine Ausgliederung werden die beiden Schritte – Ausgliederung und Verkauf von Anteilen – fast schon in einem Atemzug genannt, wenn auch in sehr verklausulierter Form. Doch die Vergrößerung der finanziellen Möglichkeiten bedeutet in letzter Konsequenz auch immer die Öffnung für Investoren. Harald Strutz, Präsident von Mainz 05, kündigte in einem Interview an, sich bei entsprechenden Angeboten mit einer Ausgliederung zu beschäftigen. Man könnte also meinen, dass statt professionelleren Strukturen durch die Ausgliederung eher der Preis für die Ausgliederung im Mittelpunkt steht. Es ist unbestritten, dass sich dadurch finanzielle Mittel generieren lassen. Mindestens genauso unbestritten ist, dass sich somit auch noch größere Fehlinvestitionen tätigen lassen. Borussia Dortmund hat das um die Jahrtausendwende eindrucksvoll unter Beweis gestellt.

Für den Fall einer Ausgliederung stellt sich also gerade für die Mitglieder des Vereins, die darüber entscheiden müssen, die Frage, wie soll die Ausgliederung vollzogen werden. Natürlich ist der Blick in die Zukunft immer begrenzt, handelnde Personen können wechseln und somit auch Strategie und Ausrichtung sich ändern. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich eine solche Ausgliederung nicht mehr ohne weiteres rückabwickeln lässt, sollten die Rahmenbedingungen genauestens abgeklärt werden. Insbesondere die Einflussnahme des Vereins und seiner Mitglieder auf die neue Gesellschaft müssen eine zentrale Rolle einnehmen.

Leider wird die Diskussion aber oftmals durch Bedrohungsszenarien begleitet. Die Zukunftsfähigkeit von Vereinen hängt nach dieser Sichtweise einzig und allein von einer möglichen Ausgliederung des Spielbetriebs ab. Die Alternativlosigkeit dieses Weges ist bezeichnend für die gesamte Argumentation, dabei gäbe es durchaus andere Möglichkeiten: Die Rechtsform der Genossenschaft würde eine solche bieten. Genossenschaften haben den Zweck, ihre Mitglieder zu fördern, zum Beispiel in kultureller Form – und dass Fußball Kultur ist, dürfte unbestritten sein. Diese Förderung wird dadurch sichergestellt, dass jedes Mitglied der Genossenschaft eine Einlage leistet und im Umkehrschluss damit demokratisch an den Geschicken der Genossenschaft teilhaben soll. Besonders für Traditionsvereine mit einer großen Fangemeinde könnte ein solcher Weg interessant sein. Allerdings fehlt es bislang an einer wissenschaftlichen Fundierung dieser These. Wie sich ein solches Modell in der Praxis bewähren könnte, wäre jedoch sicherlich interessant zu erfahren.