Die Polizei Köln lud vor wenigen Wochen einen FC Fan zur sogenannten „Erkennungsdienstlichen Behandlung“ vor. Diese Maßnahme sollte jedoch nicht im Zuge einer laufenden Strafermittlung erfolgen, sondern rein präventiv, um eventuelle Straftaten in der Zukunft besser aufklären zu können. Wer jetzt glaubt, dass der Betroffene in der Vergangenheit durch besonders viele Straftaten im Zusammenhang mit Fußballspielen auffällig geworden wäre, liegt leider falsch. Wieso also dann die präventive Aufnahme von Fotos und Fingerabdrücken?
Mit dieser Frage wandte sich der Fußball-Fan an seinen Anwalt Tobias Westkamp, der unverzüglich beim Verwaltungsgericht Klage gegen die Maßnahme einlegte. Der Rechtsbeistand forderte die Polizei auf, die genauen Gründe darzulegen und Strafsachen aus der Vergangenheit im Fußballkontext zu benennen, die durch Hilfe von Fingerabdrücken aufgeklärt werden konnten. Nach Erfahrung vom Fananwalt Tobias Westkamp und uns als Fan-Hilfe gehen solche Fälle gen null. Also wie lässt sich dann ein solcher Grundrechtseingriff rechtfertigen? Diese Frage konnte oder wollte die Kölner Polizei schlussendlich nicht beim Verwaltungsgericht beantworten und so verzichtete sie prompt auf die Maßnahme gegen den FC-Fan. Die angefallenen Kosten des vermeidbaren Verfahrens trägt nun der Steuerzahler.
Es bleibt festzuhalten: Lasst polizeiliche Maßnahmen überprüfen! Wendet euch an euren Anwalt oder an uns! Lasst euch nicht einschüchtern!